Coronabedingte Einschränkungen
in den Bereichen Grundbuch, Nachlass und Beratungshilfesachen
Das Grundbuchamt bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Für Grundbuchauszüge reichen Sie bitte einen Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges schriftlich per Brief oder Fax ein.
Für Nachlasssachen gilt:
Bei Erbscheinanträgen ist immer ein vorher telefonisch vereinbarter Termin unter der Telefonnummer 05171 705-448 erforderlich. Termine für Erbausschlagungen müssen vorerst immer telefonisch vereinbart werden.
Die Rechtsantragstelle für Beratungshilfe ist bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Anträge können zurzeit ausschließlich in schriftlicher Form eingereicht werden. Vordrucke hierzu liegen für Sie in der Wachtmeisterei des Amtsgerichts Peine bereit oder stehen auf den Seiten des Landesjustizportal als Download zur Verfügung. Den Link dazu finden Sie rechts in der Infobox.
Den amtlichen Vordruck zur Beantragung von Beratungshilfe finden Sie unter nachfolgendem Link:
Das derzeit auszufüllende Corona-Kontaktformular kann bereits vor Ihrem Besuch heruntergeladen und ausgefüllt mitgebracht werden:
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
04.01.2021