Aufgebotsverfahren
Die Veröffentlichungen im Internet dienen ihrer unverbindlichen Information. Die verbindliche Veröffentlichung von Aufgeboten erfolgt an der Gerichtstafel, im Bundesanzeiger und gegebenenfalls auch in der örtlichen Tageszeitung.
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Aufgebot Grundschuldbriefe
In der Aufgebotssache
Ulrich Eckardt und Anja Kühlewind, Bad Driburg - Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Joachim Trau, Rosenhagen 28, 31224 Peine, Az. 739/24JT09N
haben die Antragsteller das Aufgebot der Grundschuldbriefe, erteilt über die im Grundbuch von Ilsede Blatt 6480 in Abteilung III jeweils zugunsten der Kreissparkasse Hildesheim eingetragenen Grundschulden
a) Nr. 5 in Höhe von 40.903,35 € Nennbetrag,
b) Nr. 7 in Höhe von 30.677,51 € Nennbetrag,
beantragt.
Der Inhaber des jeweiligen Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 17.04.2025
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Aufgebot Grundschuldbrief
In der Aufgebotssache
Christa und Dieter Grobe, Ilsede - Antragsteller -
Bevollm.: Notarin Ina Munzel, Beethovenstraße 11, 31224 Peine, Az. 51649
haben die Antragsteller das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Ilsede Blatt 2898 in Abteilung III Nr. 3 zugunsten der Kreissparkasse Peine eingetragene Grundschuld in Höhe von 8.600 DM Nennbetrag, beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 30.04.2025
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Öffentliche Aufforderung Erben
In der Nachlassangelegenheit
Hannelore Luise Jäger geb. Kaiser, geboren am 10.02.1955 in Braunschweig, verstorben am 23.12.2023 in Ilsede, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Ilsede
haben die bekannt gewordenen Erben 1. und 2. Ordnung die Erbschaft ausgeschlagen. Weitere mögliche Erben konnten nicht ermittelt werden. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen
6 Wochen
ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Peine anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist. Der Nachlasswert beträgt ca. 1.100,- €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.
Peine, 17.02.2025
Aufgebot Grundschuldbrief
In der Aufgebotssache
Christine Schuur, Peine - Antragstellerin -
Bevollm.: Notar Hans-Henning Giere, Peiner Straße 23, 31234 Edemissen, Az: 120/24G20 B
hat die Antragstellerin das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Eixe Blatt 627 in Abteilung III Nr. 1 und im Grundbuch von Eixe Blatt 758 in Abteilung III Nr. 1 zugunsten Christine Schuur geb. Hagemann eingetragene Gesamtgrundschuld in Höhe von 51.129,19 € Nennbetrag, beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 28.05.2025
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Öffentliche Aufforderung Erben
In der Nachlassangelegenheit
Jens Schröder, geboren am 09.11.1978 in Peine, verstorben zw.d. 27.01.2025 u.d. 30.01.2025 in Peine, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Peine
sind Erben erster Ordnung nicht vorhanden, alle Erben der zweiten Ordnung haben die Erbschaft wegen Überschuldung des Nachlasses ausgeschlagen. Weitere Erben konnten nicht ermittelt werden, bzw. sind nicht bekannt geworden. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen
6 Wochen
ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Peine anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist.
Peine, 03.02.2025
Öffentliche Aufforderung Erben
In der Nachlassangelegenheit
Elviera Lukas geb. Becker, geboren am 07.05.1952 in Adenstedt jetzt Ilsede, verstorben zw.d. 30.12. u. 31.12.2023 in Hohenhameln, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Hohenhameln
sind Erben 1. Ordnung nicht vorhanden, alle Erben der 2. Ordnung haben die Erbschaft wegen Überschuldung des Nachlasses ausgeschlagen. Weitere Erben sind nicht bekannt geworden, bzw. konnten nicht ermittelt werden. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen
6 Wochen
ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Peine anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist. Der genaue Nachlasswert ist nicht bekannt. Zum Nachlass gehört Grundbesitz, auf Antrag des eingesetzten Nachlasspflegers wurde zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet (AG Gifhorn, 35 IN 141/24).
Peine, 17.03.202
Aufgebot Grundschuldbriefe
In der Aufgebotssache
Horst Böttcher, Berumbur - Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Uwe Biendarra, Osterstraße 7-9, 31134 Hildesheim
hat der Antragsteller das Aufgebot der Grundschuldbriefe, erteilt über die im Grundbuch von Clauen Blatt 661 in Abteilung III jeweils zugunsten Horst Böttcher, geboren am 29.04.1958, eingetragenen Grundschulden
a) Nr. 19 in Höhe von 100.000 DM Nennbetrag,
b) Nr. 20 in Höhe von 100.000 DM Nennbetrag,
c) Nr. 21 in Höhe von 100.000 DM Nennbetrag,
beantragt.
Der Inhaber des jeweiligen Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 13.06.2025
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Aufgebot Grundschuldbrief
In der Aufgebotssache
Bettina Brandes, Peine - Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte: Notarin Elisabeth Kindrat, Rosenhagen 28, 31224 Peine
hat die Antragstellerin das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Peine Blatt 10290 in Abteilung III Nr. 7 zugunsten der Norddeutschen Landesbank Girozentrale in Hannover eingetragene Grundschuld in Höhe von 21.000 DM Nennbetrag, beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 13.06.2025
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Aufgebot Grundschuldbrief
In der Aufgebotssache
Susanne Wojcziechowsky, Peine - Antragstellerin -
Bevollm.: Notarin Ina Munzel, Beethovenstraße 11, 31224 Peine, Az. 51525/24
hat die Antragstellerin das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Equord Blatt 580 in Abteilung III Nr. 2 zugunsten der Kreissparkasse Peine eingetragene Grundschuld in Höhe von 31.000 DM Nennbetrag, beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 13.06.2025
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Aufgebot Grundschuldbrief
In der Aufgebotssache
Justin Lamaj, Schäferstraße 6 A, 38268 Lengede-Broitstedt - Antragsteller -
Bevollm.: Notar Günter Fritsche, Rumburger Straße 9, 38229 Salzgitter, Az: +403/24GFN bk
hat der Antragsteller das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Broistedt Blatt 843 in Abteilung III Nr. 5 zugunsten der Bauparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft eingetragene Grundschuld in Höhe von 16.000 DM Nennbetrag, beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 30.06.2025
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Aufgebot Grundschuldbrief
In der Aufgebotssache
Doris Lauenstein, Ilsede - Antragstellerin -
hat die Antragstellerin das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Soßmar Blatt 636 in Abteilung III Nr. 5 zugunsten der Sparkasse der Kreise Hildesheim und Marienburg in Hildesheim eingetragene Grundschuld in Höhe von 12.500 DM Nennbetrag, beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 30.06.2025
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Aufgebot Grundschuldbrief
In der Aufgebotssache
Johannes Georg Wluka, Heeßen - Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigte: Notarin Anja Gellermann, Herminenstraße 25, 31675 Bückeburg, Az: 50333/24 AG35
hat der Antragsteller das Aufgebot des Grundschuldbriefes mit der Nummer 13428785, erteilt über die im Grundbuch von Mehrum Blatt 798 in Abteilung III Nr. 5 zugunsten der Eheleute Hiltraut und Johannes Wluka eingetragene Grundschuld in Höhe von 50.000 DM Nennbetrag, beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 30.06.2025
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Öffentliche Aufforderung Erben
In der Nachlassangelegenheit
Ariane Habeck, geboren am 15.05.1958 in Handorf, jetzt Peine, verstorben am 21.08.2024 in Ilsede, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Ilsede
hat Herr René Berkmann beantragt, die Erben durch Erbschein auszuweisen. Die Darstellung möglicher erbberechtigter Personen ist lückenhaft und konnte durch Ermittlungen des Gerichts nicht geklärt werden.
Ungeklärt ist der Verbleib folgender Personen oder deren Nachfahren:
Eventuelle weitere Kinder der Großeltern väterlicherseits:
Paul Habeck, geboren am 20.06.1885 in Eckersdorf, und Ida Habeck geboren am 18.10.1895.
Als deren Abkömmling konnte nur der Vater der Erblasserin ermittelt werden:
Helmut Georg Habeck, geboren am 26.04.1925 in Matzwitz, Kreis Grottkau Schlesien, verstorben am 07.11.1988 in Peine.
Daher wird jeder noch nicht Beteiligte, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen
6 Wochen
ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Peine anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung der diesen Personen möglicherweise zustehenden Erbrechte erteilt wird. Der Nachlasswert beträgt ca. 15.000 €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.
Peine, 11.04.2025
Öffentliche Aufforderung Erben
In der Nachlassangelegenheit
Mamia Lahmar, geboren am 30.08.1950 in Sousse/Tunesien, verstorben am 03.12.2024 in Edemissen, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Edemissen
haben die Erben der 1. Ordnung die Erbschaft ausgeschlagen. Als Grund wurde die Überschuldung des Nachlasses genannt. Weitere Erben konnten nicht ermittelt werden. In Tunesien sollen noch 2 Nichten der Erblasserin und eventuelle Abkömmlinge eines vorverstorbenen Neffen leben. Namen oder Anschriften sind insoweit nicht bekannt. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen
6 Wochen
ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Peine anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist. Aus einer Versicherung besteht ein Anspruch von 2.250,- €, die bekannten Verbindlichkeiten übersteigen diesen Betrag jedoch.
Peine, 16.04.2025
Aufgebot Grundschuldbrief
In der Aufgebotssache
Santander Cosumer Bank AG Kreditcenter Herne, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach, Geschäftszeichen: KC/VB/F-4947917/Rad//122481 - Antragstellerin -
hat die Antragstellerin das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Plockhorst Blatt 194 in Abteilung III Nr. 17 zugunsten der SEB AG Filiale Salzgitter eingetragene Grundschuld in Höhe von 84.000 € Nennbetrag, beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 31.07.2025
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Aufgebot Grundschuldbrief
In der Aufgebotssache
Elisabeth Anna Haberta, Sundernstraße 45, 31224 Peine, Kai-Uwe Haberta, Hauptstraße 11, 31228 Peine, Frank-Peter Haberta, Auf der Burg 33, 31224 Peine, Rüdiger Haberta, Pappelweg 4, 31241 Ilsede
- Antragsteller -
Bevollm.: Rechtsanwalt Johann-Heinrich Bremer, Sedanstraße 16, 31224 Peine, Az.: 1488/24BN20 C
haben die Antragsteller das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Peine Blatt 14301 in Abteilung III Nr. 7 zugunsten der Kreissparkasse Peine eingetragene Grundschuld in Höhe von 120.000 DM Nennbetrag, beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 31.07.2025
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.