Zuständigkeit
Der Bezirk des Amtsgerichts Peine
Zur örtlichen Zuständigkeit:
Das Amtsgericht Peine ist für die folgenden Gemeinden des Landkreises Peine örtlich zuständig:
- 31224 bis 31228 Peine
- 31234 Edemissen
- 31249 Hohenhameln
- 31241, 31246 Ilsede
- 38268 Lengede
Das Amtsgericht Peine ist örtlich nicht zuständig (!) für die folgenden Gemeinden:
- 38159 Vechelde
- 38176 Wendeburg
Für diese Gemeinden ist das Amtsgericht Braunschweig örtlich zuständig.
Wichtige Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht
Im Zuge der Digitalisierung der Justiz wird die elektronische Aktenführung an allen niedersächsischen Gerichten eingeführt. Die über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingehenden Schreiben und Schriftsätze werden direkt an das aktenführende elektronische System weitergeleitet. Wenn die Eingänge ein korrekt bezeichnetes Aktenzeichen enthalten, erfolgt zudem eine direkte Zuordnung zum jeweiligen Verfahren. Der Eingang wird dem/der zuständige(n) Sachbearbeiter(in) vorgelegt und kann ohne Zeitverlust inhaltlich bearbeitet werden.
Die automatisierte Zuordnung setzt voraus, dass das gerichtliche Aktenzeichen von dem Absender/der Absenderin korrekt, vollständig, aber ohne überflüssige Zusätze angegeben wird. Dies gilt sowohl für die Eingabe des Aktenzeichens in ein elektronisches Versandsystem (etwa eBO, MJP oder BeBPo), als auch bei manueller Benennung eines PDF oder postalisch in Papierform eingehenden und im Gericht rechtssicher einzuscannenden Schreiben.
Bitte achten Sie daher stets auf die korrekte Bezeichnung des Aktenzeichens und vermeiden Sie überflüssige Leerzeichen, Ergänzungen wie „NZS“ oder Klammerzusätze. Andernfalls entsteht Mehraufwand durch eine manuelle Postverteilung, mit der eine verzögerte inhaltliche Bearbeitung einhergehen kann.
Für Rückfragen zur korrekten Bezeichnung und Schreibweise des Aktenzeichens etwa in Zweifelsfällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Zur sachlichen Zuständigkeit nachfolgend einige Ausführungen:
Das Amtsgericht Peine nimmt als Organ der Rechtsprechung zahlreiche Aufgaben wahr. Neben der Rechtsprechung in Strafsachen und zivilrechtlichen Streitigkeiten, werden vor allem bei den Amtsgerichten in der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit vielfältige Aufgaben wahrgenommen.
Zivilsachen
Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000,00 EUR sowie über Wohnraumstreitigkeiten. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.
Rechtsantragstelle
Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf! Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.
Finden Sie auf der neuen Website ” alle Informationen zu Beratungshilfe einfach erklärt und Justiz-Services - Rechtsinformationen und digitale Anwendungen" testen Sie vor der Antragstellung mit wenigen Klicks, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.
Die für Ihr Anliegen zuständige Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Peine können Sie direkt bei der Wachtmeisterei in Haus 6, Erdgeschoss erfragen. Montag bis Freitag unterstützen wir Sie in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei der Aufnahme gerichtlicher Erklärungen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein und bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für Ihr Anliegen von Bedeutung sein könnten.
Insolvenzgericht
Für die Insolvenzsachen aus dem Amtsgerichtsbezirk Peine ist das Amtsgericht Gifhorn zuständig. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts sowie allgemein zur Insolvenz finden Sie im Landesjustizportal.
Informationen über laufende Insolvenzen erhalten Sie unter Insolvenzbekanntmachungen. Hier können Sie die aktuellen Insolvenzveröffentlichungen der gesamten Bundesländer abfragen. Bitte lesen Sie vorher sorgfältig auf der verlinkten Homepage die Hinweise "Hilfe zur Suche", um die richtige Auskunft zu erhalten.
Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.
Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, Beantragung eines Erbscheins und/oder Rückgabe eines im Amtsgericht Peine verwahrten Testaments oder Erbvertrag bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05171/705-0. Weiterhin stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der vorgenannten Telefonnummer für Auskünfte, welche Unterlagen für den Termin benötigt werden, gerne zur Verfügung.
Strafsachen
Das Amtsgericht entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin werden bestimmte Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch das Amtsgericht getroffen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Strafverfahren finden Sie im Landesjustizportal.
Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckungsabteilung hilft bei der Durchsetzung von festgestellten Ansprüchen mittels staatlicher Gewalt. Zu den Aufgaben gehören u. a. der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen und die Entscheidung über Vollstreckungsschutzanträge. Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung finden Sie im Landesjustizportal.
In Niedersachsen wird das landesweite Schuldnerverzeichnis durch das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar geführt. Weitere Informationen zum Schuldnerverzeichnis und der Vermögensauskunft finden Sie auf der Seite des Zentralen Vollstreckungsgerichts Goslar oder telefonisch unter 05321-68500.
Zwangsversteigerung
Alle beim Amtsgericht Peine angesetzten Zwangsversteigerungstermine (Immobiliarvollstreckung) können Sie im ZVG-Portal einsehen. Beim Amtsgericht Peine finden die Zwangsversteigerungstermine in der Regel in Saal 47 statt.
Bitte beachten Sie, dass Versteigerungstermine kurzfristig aufgehoben werden können.
Unsere Mitarbeiterinnen bestätigen Ihnen gern kurz vor dem angesetzten Termin telefonisch, ob die Versteigerung stattfindet. Sie erreichen uns unter der Nummer 05171 705-146.
Nähere Angaben zu dem jeweiligen Objekt finden Sie im Internet im ZVNDS-Portal oder im Versteigerungspool.
Verkehrswertgutachten können auch von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr im Gerichtsgebäude eingesehen werden. Gerne lassen wir Ihnen auf Ihre schriftliche Anfrage unter Angabe der Geschäftsnummer eine Ablichtung des Verkehrswertgutachtens zukommen. Bitte beachten Sie, dass eine Dokumentenpauschale in Höhe von 0,50 €/Seite in Rechnung gestellt wird.
Für Mahnverfahren sowie für Angelegenheiten des Handels-, Vereins und Partnerschaftsregisters ergeben sich folgende Sonderzuständigkeiten:
Mahnverfahren
- Zentrales Mahngericht -
Rosenmauer 2, 29525 Uelzen
Telefon: 0581 88511, Fax: 0581 8851282540
Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister
Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim
Telefon: 05121 968-0, Fax: 05121 968-257
Partnerschaftsregister
Volgersweg 1, 30175 Hannover
Tel: 0511 347-0 Fax: 0511 347-2723
Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Peine