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Schiedsverfahren

Schiedsämter


Jede Gemeinde in Niedersachsen hat ein oder mehrere Schiedsämter eingerichtet.

Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau wahrgenommen, die von dem Rat der Gemeinde gewählt wird und ehrenamtlich tätig ist.

Die Schiedsämter führen das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche und über nicht vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Nachbarrecht oder wegen Ehrverletzungen durch. Außerdem sind sie bei bestimmten Straftaten (z.B. Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses, u.a.) für Schlichtungsverfahren zuständig, wenn die Staatsanwaltschaft mangels öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung keine öffentliche Klage erhebt und die Tat als Privatklage verfolgt werden soll.

Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin eine Wohnung hat. Die Adresse des zuständigen Schiedsamtes kann bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden.

Das Verfahren wird aufgrund eines schriftlichen oder mündlich zu Protokoll zu erklärenden Antrags einer Partei durchgeführt. Die Verhandlung vor dem Schiedsamt ist mündlich und nicht öffentlich. Die Parteien müssen in dem anberaumten Termin persönlich erscheinen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig. Jede Partei kann aber mit einem Beistand erscheinen.

Für das Schlichtungsverfahren entstehen Gebühren zwischen 15,00 Euro und 50,00 Euro. Gegebenenfalls sind zusätzlich Auslagen z. B. für Zustellungen oder Inanspruchnahme eines Dolmetschers/einer Dolmetscherin zu erstatten.

Schiedsmann im Schiedsamtsbezirk   Bildrechte: Amtsgericht Peine
Foto. (v.l.n.r.): Herr Direktor des Amtsgerichts Norbert Müller, Herr Manfred Grove, Herr Uwe-Jens Kleis, Frau Marion Beck.
Dank an Herrn Grove für sein langjähriges Engagement als Schiedsmann


Am 20. Mai 2026 erhielt Herr Manfred Grove für seine 15jährige ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsmann die Dankurkunde des Präsidenten des Landgerichts Hildesheim als Anerkennung und Dank für sein Wirken.

Mit seiner Tätigkeit als Schiedsmann im Schiedsamtsbezirk für die Ortschaften Münstedt und Oberg in der Gemeinde Ilsede leistet Herr Grove einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen. Die von ihm zu führenden Schlichtungsverhandlungen dienen dazu, schnell und kostengünstig Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Dank und Anerkennung für sein ehrenamtliches Wirken wurde ihm für die Gemeinde Ilsede durch Herrn Uwe-Jens Kleis, für den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung Braunschweig, durch Frau Marion Beck und für die Nds. Justiz durch den Direktor des Amtsgerichts Peine Herrn Norbert Müller übermittelt.


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