Antrag auf besondere amtliche Verwahrung eines handschriftlichen Testaments
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Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.
Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, Beantragung eines Erbscheins und/oder Rückgabe eines im Amtsgericht Peine verwahrten Testaments oder Erbvertrag bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05171/705-0. Weiterhin stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der vorgenannten Telefonnummer für Auskünfte, welche Unterlagen für den Termin benötigt werden, gerne zur Verfügung.
Wenn Sie persönlich Unterlagen abgeben wollen, nutzen Sie bitte den Briefkasten an Haus 2 des Amtsgerichts oder geben die Unterlagen bei der Wachtmeisterei in Haus 6 ab.
oder über die Telefonzentrale 05171 705 - 0
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Durchwahl 441 459 457 440 442 444 443 |
Zur örtlichen Zuständigkeit:
Das Amtsgericht Peine ist für die folgenden Gemeinden des Landkreises Peine örtlich zuständig:
- 31224 bis 31228 Peine
- 31234 Edemissen
- 31249 Hohenhameln
- 31241, 31246 Ilsede
- 38268 Lengede
Das Amtsgericht Peine ist örtlich nicht zuständig (!) für die folgenden Gemeinden:
- 38159 Vechelde
- 38176 Wendeburg
Für diese Gemeinden ist das Amtsgericht Braunschweig örtlich zuständig.