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Mediation beim Güterichter

Was ist das – Mediation beim Güterichter?


Im Mediationsverfahren versuchen die Parteien, zur Beilegung ihres Konflikts - mit Unterstützung des Güterichters - eine selbstbestimmte Vereinbarung zu schließen, die ihren Interessen bestmöglich dient. Die Teilnahme an einem Mediationsverfahren ist für die Parteien freiwillig. Sie können ihre Teilnahme an dem Verfahren daher jederzeit beenden.

Termine vor dem Güterichter werden kurzfristig vereinbart und sind nicht öffentlich. Es sitzen alle bei einer möglichst zwangslosen Atmosphäre an einem Tisch; der Güterichter erscheint nicht in der Robe. Jeder kommt in gleicher Weise zu Wort.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Güterichter

Richter am Amtsgericht Norbert Müller

Dieser ist erreichbar über die Geschäftsstelle für Güterichterverfahren:

Frau Schütz

Tel.: 05171 705-139




Schmuckgrafik (zum Artikel: Mediation beim Güterichter) Bildrechte: Justizministerium Niedersachsen
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