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Grundbuch

Das Amtsgerichts Peine ist zuständig für die Führung der Grundbücher des im Amtsgerichtsbezirk gelegenen Grundbesitzes. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Grundbuchamts finden Sie im Landesjustizportal.


Die Serviceeinheiten des Amtsgerichts Peine sind erreichbar unter Tel. 05171 705 - (Durchwahl)
oder über die Telefonzentrale 05171 705 - 0

Serviceeinheit/Sachgebiet Durchwahl


Grundbuchsachen
Landwehr, Lengede, Vöhrum

Abbensen, Broistedt, Clauen, Dungelbeck, Eddesse, Mehrum, Oedesse, Rietze, Schwicheldt, Soßmar, Woltorf


Peine


Alvesse, Barbecke, Berkum, Bierbergen, Edemissen, Equord, Ilsede, Stedum, Wehnsen


Eixe, Essinghausen, Rosenthal, Rötzum, Stederdorf, Wendesse, Wipshausen, Woltwiesche, Bergwerksgrundbücher, Bahngrundbücher


Bründeln, Duttenstedt, Harber, Hohenhameln, Klein Lafferde, Mödesse, Oelerse, Schmedenstedt, Voigtholz-Ahlemissen


Blumenhagen, Eickenrode, Lahstedt, Ohlum, Plockhorst, Röhrse, Salzgrundbücher

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Ein Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdruckes kann beim zuständigen Grundbuchamt schriftlich, per Fax und durch unterschriebenen und im pdf-Format eingescannten Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdruckes unter der E-Mailadresse AGPE-Grundbuch@justiz.niedersachsen.de gestellt werden. Telefonisch sind Anträge nicht möglich.

Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister


Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren.
In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.


Wer ein Grundbuch oder die Grundakten einsehen oder einen Grundbuchausdruck erhalten möchte, hat sein „berechtigtes Interesse“ darzulegen, da der eingetragene Eigentümer und andere Berechtigte gegen unbefugte Einsicht oder bloße Neugier zu schützen sind.

Ein berechtigtes Interesse haben grundsätzlich der/die Eigentümer/in, der/die Berechtigten eines in Abteilung II oder III eingetragenen Rechts oder Personen die eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen können.

Ein bloßes Kaufinteresse an einem Grundstück begründet noch kein „berechtigtes Interesse“.

Wer ein Recht auf Grundbucheinsicht hat, kann auf Antrag einen einfachen (Gebühr von 10,00€) oder amtlichen (Gebühr von 20,00€) Grundbuchausdruck erhalten.


Zur örtlichen Zuständigkeit:

Das Amtsgericht Peine ist für die folgenden Gemeinden des Landkreises Peine örtlich zuständig:

  • 31224 bis 31228 Peine
  • 31234 Edemissen
  • 31249 Hohenhameln
  • 31241, 31246 Ilsede
  • 38268 Lengede

Das Amtsgericht Peine ist örtlich nicht zuständig (!) für die folgenden Gemeinden:

  • 38159 Vechelde
  • 38176 Wendeburg

Für diese Gemeinden ist das Amtsgericht Braunschweig örtlich zuständig.

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