Hier finden Sie Informationen über die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
Die wichtigsten Daten auf einen Blick
Brahmsstr. 42, 31228 Peine
Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch 13.00 – 14.00 Uhr
Mobil: 0172 / 4009214
Zum Mühlenberg 9, 31224 Peine
Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag 14.00 – 15.00 Uhr
Telefon: 05171 / 10304
Mobil: 0172 / 4008108
Fax: 05171 / 10347
Saarlandring 20 b, 31228 Peine
Sprechzeiten:
Dienstag und Mittwoch 09.00 - 10.00 Uhr
Telefon: 05171 / 24881
Mobil: 0172 / 5108501
Fax: 05171 / 24985
Obergerichtsvollzieherin Janin Ebeling
Oelheimer Straße 16, 31228 Peine/Wendesse
Sprechzeiten:
Montag 08.30 - 09.30 Uhr und
Montag 14.00 – 15.00 Uhr
Mobil: 0176 / 61632366
Obergerichtsvollzieher Klaus-Dieter Hickmann
Berkumer Weg 1 A in 31226 Peine
Sprechzeiten:
Montag 12.00 – 13.00 Uhr und Mittwoch 08.30 – 09.30 Uhr
Mobil: 0170 / 9033628
Fax: 05123 / 409602
Obergerichtsvollzieherin Jennifer Havekost
Oelheimer Straße 16, 31228 Peine/Wendesse
Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag 08.30 Uhr bis 09.30 Uhr
Fax 05171 / 705399
Obergerichtsvollzieherin Doreen Hayashi
Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Mobil: 0160 / 6662778
Alle Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Peine sind im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Amtsgerichts Peine unter der Adresse
govello-1256282906233-000183561
zu erreichen.
Eildienst an Wochenenden und Feiertagen
Vor einem Wochenende oder einem Feiertag wird hinter der Glasscheibe des linken Flügels der Eingangstür von dem Gebäude Am Amthof 2 ein Aushang mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher, der zuständigen Gerichtsvollzieherin angebracht.Anträge sind grundsätzlich schriftlich über die
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
beim Amtsgericht Peine
Am Amthof 2, Zimmer 01
31224 Peine
an die Gerichtsvollzieher zu senden. Sofern bereits bekannt, ist immer das Aktenzeichen (Dienstregister DR) der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers anzugeben.
Formulare zur Antragstellung sowie weitere Hinweise zur Zwangsvollstreckung und den Gerichtsvollziehern stehen Ihnen beim Landesjustizportal zur Verfügung.
Bei mehreren Gerichtsvollziehern in einem Amtsgerichtsbezirk richtet sich die Zuständigkeit der einzelnen Gerichtsvollzieher nach der Straße, in der die Schuldnerin oder der Schuldner wohnt. Bei Fragen zur Zuständigkeit und zur Vertretung der Gerichtsvollzieher können Sie sich auch telefonisch an die
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
beim Amtsgericht Peine
Telefon 05171 705-0
wenden.