Grußwort Direktor Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen der Kolleginnen und Kollegen des Amtsgerichts Peine heiße ich Sie auf unserer Internetseite herzlich willkommen. mehr
Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen der Kolleginnen und Kollegen des Amtsgerichts Peine heiße ich Sie auf unserer Internetseite herzlich willkommen. mehr
Im Amtsgerichtsbezirk Peine ist eine neue Betrugsmasche bekannt geworden. Dabei geben sich Personen am Telefon als Gerichtsvollzieher des jeweiligen, zuständigen Amtsgerichts aus. Es werden Namen tatsächlich existenter Gerichtsvollzieher verwendet. mehr
Finden Sie alle Informationen zu Beratungshilfe einfach erklärt und testen Sie vor der Antragstellung mit wenigen Klicks, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht. mehr
Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen. mehr
Im Mediationsverfahren versuchen die Parteien, zur Beilegung ihres Konflikts - mit Unterstützung des Güterichters - eine selbstbestimmte Vereinbarung zu schließen, die ihren Interessen bestmöglich dient. Die Teilnahme an einem Mediationsverfahren ist für die Parteien freiwillig. Sie können ihre Teil mehr
Informationen zur Zwangsversteigerung mehr
Hier erhalten Sie Formulare und Merkblätter für Ihre Anträge sowie Broschüren. Außerdem finden Sie hier wichtige Hinweise zur Beantragung von Grundbuchauszügen und Informationen zur Grundsteuerreform. mehr
Anschrift:
Amtsgericht Peine
Am Amthof 2, 4, 6, 7a
31224 Peine
Tel.: 05171 705-0
Fax.: 05171 705-399
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
9:00-12:00 Uhr
Nachlassgericht nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Beratungshilfeanträge sind grundsätzlich schriftlich zu stellen.
Zeitplan zur Umstellung auf die E-Akte im Amtsgericht Peine und eingeschränkte Erreichbarkeit
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Umstellung auf die elektronische Akte für alle Gerichte gesetzlich verpflichtend. Diese Veränderung führt in den nächsten Monaten zu umfangreichen organisatorischen Anpassungen in den Gerichten. Ziel aller Gerichte ist es, die Umstellungen so reibungslos wie möglich zu gestalten und Verzögerungen in der Bearbeitung von Verfahren zu minimieren. Besonders an den Tagen, an denen die Umstellungen in den einzelnen Abteilungen vorgenommen werden, und in den Wochen unmittelbar davor und danach sind jedoch vorübergehende Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Bearbeitung eiliger Angelegenheiten wird aber jederzeit gewährleistet sein. Die telefonische Erreichbarkeit wird deutlich eingeschränkt sein.
In der Zivilabteilung wird seit dem 01.10.2024 verbindlich elektronisch gearbeitet.
In der Familienabteilung wird seit dem 02.04. 2025 verbindlich elektronisch gearbeitet. Hier ist die telefonische Erreichbarkeit bis auf Weiteres reduziert auf dienstags bis freitags von 9 bis 12 Uhr.
Die Umstellungen in den übrigen Rechtsgebieten (wie Betreuungs-, Nachlass-, Vollstreckungsgericht sowie die Beratungshilfeabteilung) erfolgt zum 04.06.2025.