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Grußwort Direktor Müller

Grußwort des Direktors

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der Kolleginnen und Kollegen des Amtsgerichts Peine heiße ich Sie auf unserer Internetseite herzlich willkommen.

Fast 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich täglich für unseren Rechtsstaat und damit auch für Ihre Anliegen ein. Von uns werden jährlich mehr als 10.000 Anträge und Verfahren bearbeitet. Nachfolgend möchte ich Ihnen einige Beispiele unseres umfangreichen Aufgabengebietes nennen:

Ø Sie müssen als Mieter oder Vermieter, als Käufer oder Verkäufer oder als Beteiligter eines Verkehrsunfalls Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen? Das Amtsgericht entscheidet darüber, ob Ihnen die Ansprüche zustehen.

Ø Sie möchten Ihr Grundstück belasten oder veräußern? Auf Antrag Ihres Notars wird unsere Grundbuchabteilung für Sie tätig.

Ø Sie haben geerbt und benötigen einen Erbschein? Auf Ihren Antrag wird Ihnen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Erbschein durch unsere Nachlassabteilung erteilt.

Ø Sie machen sich Sorgen über einen nahen Angehörigen. Sie befürchten, er sei krankheits-bedingt nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten selbst zu regeln? Auf Antrag kann ein gesetzlicher Betreuer durch unser Betreuungsgericht bestellt werden.

Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen vertiefte Einblicke in unsere vielfältigen Aufgaben geben.
Das Peiner Amtsgericht ist vor allem zuständig für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Peine und des Landkreises Peine - mit den Ausnahmen, dass für Bürgerinnen und Bürger aus den Gemeinden Wendeburg und Vechelde das Amtsgericht Braunschweig zuständig ist.

Besonders liegt mir die Streitschlichtung am Herzen. Für den Fall, dass Sie bereits einen Rechtsstreit an unserem Amtsgericht in einer Zivilsache oder einer Familiensache führen, sollten Sie überlegen, ob Sie die Durchführung einer Güteverhandlung bei dem Güterichter des Amtsgerichts beantragen möchten. Wenn alle Parteien des Rechtsstreits ihre Zustimmung hierzu erteilen, wird umgehend ein Termin vor dem Güterichter bestimmt werden. Während dieses Vermittlungsverfahrens (Mediation) werden die Beteiligten durch einen besonders hierzu ausgebildeten Güterichter auf dem Weg zu einer Einigung unterstützt. Der Güterichter ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und entscheidet Ihren Fall nicht. Häufig kann auf diesem Weg schnell und kostengünstig eine dauerhafte Einigung von den Parteien gefunden und der Rechtstreit durch Protokollierung eines verbindlichen Vergleichs in einem einzigen Termin erledigt werden. Auch zu diesem Thema hält unser Internetauftritt weiterführende Informationen für Sie bereit.

Falls Sie in das Gericht kommen, möchte ich Sie auf unsere besondere bauliche Situation hinweisen. Das Amtsgericht Peine verteilt sich auf vier sehr alte und denkmalgeschützte Gebäude. Diese sind zwischen 1822 und 1912 auf dem Gelände der ehemaligen Peiner Burg errichtet worden. Daher besteht leider nur eine eingeschränkte Barrierefreiheit. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit des Gerichts finden Sie auf dieser Seite unter der Rubrik Service.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Ihre Anregungen zum Internetauftritt sind willkommen unter der E-Mail-Adresse AGPE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Müller
Direktor des Amtsgerichts

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