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Hinweis zur telefonischen Erreichbarkeit des Amtsgerichts Peine

Aufgrund der Einführung der digitalen Akte und dem damit verbundenen umfassenden Umstellungsprozess ist das AG Peine im Zeitraum vom 12.05.2025 bis einschließlich 13.06.2025 nur sehr eingeschränkt telefonisch erreichbar. Es wird um Verständnis gebeten.


Aufgrund der Einführung der digitalen Akte und dem damit verbundenen umfassenden Umstellungsprozess ist das Amtsgericht Peine im Zeitraum vom 12.05.2025 bis einschließlich 13.06.2025 nur sehr eingeschränkt telefonisch erreichbar.
Es wird um Verständnis gebeten.

Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht

Im Zuge der Digitalisierung der Justiz wird die elektronische Aktenführung an allen niedersächsischen Gerichten eingeführt.

Die über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingehenden Schreiben und Schriftsätze werden direkt an das aktenführende elektronische System weitergeleitet. Wenn die Eingänge ein korrekt bezeichnetes Aktenzeichen enthalten, erfolgt zudem eine direkte Zuordnung zum jeweiligen Verfahren. Der Eingang wird dem/der zuständige(n) Sachbearbeiter(in) vorgelegt und kann ohne Zeitverlust inhaltlich bearbeitet werden.

Die automatisierte Zuordnung setzt voraus, dass das gerichtliche Aktenzeichen von dem Absender/der Absenderin korrekt, vollständig, aber ohne überflüssige Zusätze angegeben wird. Dies gilt sowohl für die Eingabe des Aktenzeichens in ein elektronisches Versandsystem (etwa eBO, MJP oder BeBPo), als auch bei manueller Benennung eines PDF oder postalisch in Papierform eingehenden und im Gericht rechtssicher einzuscannenden Schreiben.

Bitte achten Sie daher stets auf die korrekte Bezeichnung des Aktenzeichens und vermeiden Sie überflüssige Leerzeichen, Ergänzungen wie „NZS“ oder Klammerzusätze. Andernfalls entsteht Mehraufwand durch eine manuelle Postverteilung, mit der eine verzögerte inhaltliche Bearbeitung einhergehen kann.

Für Rückfragen zur korrekten Bezeichnung und Schreibweise des Aktenzeichens etwa in Zweifelsfällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Zeitplan zur Umstellung auf die E-Akte im Amtsgericht Peine und eingeschränkte Erreichbarkeit

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Umstellung auf die elektronische Akte für alle Gerichte gesetzlich verpflichtend. Diese Veränderung führt in den nächsten Monaten zu umfangreichen organisatorischen Anpassungen in den Gerichten. Ziel aller Gerichte ist es, die Umstellungen so reibungslos wie möglich zu gestalten und Verzögerungen in der Bearbeitung von Verfahren zu minimieren. Besonders an den Tagen, an denen die Umstellungen in den einzelnen Abteilungen vorgenommen werden, und in den Wochen unmittelbar davor und danach sind jedoch vorübergehende Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Bearbeitung eiliger Angelegenheiten wird aber jederzeit gewährleistet sein. Die telefonische Erreichbarkeit wird deutlich eingeschränkt sein.

In der Zivilabteilung wird seit dem 01.10.2024 verbindlich elektronisch gearbeitet.

In der Familienabteilung wird seit dem 02.04. 2025 verbindlich elektronisch gearbeitet. Hier ist die telefonische Erreichbarkeit bis auf Weiteres reduziert auf dienstags bis freitags von 9 bis 12 Uhr.

Die Umstellungen in den übrigen Rechtsgebieten (wie Betreuungs-, Nachlass-, Vollstreckungsgericht sowie die Beratungshilfeabteilung) erfolgt zum 04.06.2025.

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