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Aufgebotsverfahren

Die Veröffentlichungen im Internet dienen ihrer unverbindlichen Information. Die verbindliche Veröffentlichung von Aufgeboten erfolgt an der Gerichtstafel, im Bundesanzeiger und gegebenenfalls auch in der örtlichen Tageszeitung.

Alle Angaben ohne Gewähr!


Aufgebot Grundschuldbrief

In der Aufgebotssache

Johannes Georg Wluka, Heeßen - Antragsteller -

Verfahrensbevollmächtigte: Notarin Anja Gellermann, Herminenstraße 25, 31675 Bückeburg, Az: 50333/24 AG35

hat der Antragsteller das Aufgebot des Grundschuldbriefes mit der Nummer 13428785, erteilt über die im Grundbuch von Mehrum Blatt 798 in Abteilung III Nr. 5 zugunsten der Eheleute Hiltraut und Johannes Wluka eingetragene Grundschuld in Höhe von 50.000 DM Nennbetrag, beantragt.

Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,

spätestens bis zum 30.06.2025

seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.




Öffentliche Aufforderung Erben

In der Nachlassangelegenheit

Ariane Habeck, geboren am 15.05.1958 in Handorf, jetzt Peine, verstorben am 21.08.2024 in Ilsede, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Ilsede

hat Herr René Berkmann beantragt, die Erben durch Erbschein auszuweisen. Die Darstellung möglicher erbberechtigter Personen ist lückenhaft und konnte durch Ermittlungen des Gerichts nicht geklärt werden.

Ungeklärt ist der Verbleib folgender Personen oder deren Nachfahren:

Eventuelle weitere Kinder der Großeltern väterlicherseits:

Paul Habeck, geboren am 20.06.1885 in Eckersdorf, und Ida Habeck geboren am 18.10.1895.

Als deren Abkömmling konnte nur der Vater der Erblasserin ermittelt werden:

Helmut Georg Habeck, geboren am 26.04.1925 in Matzwitz, Kreis Grottkau Schlesien, verstorben am 07.11.1988 in Peine.

Daher wird jeder noch nicht Beteiligte, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen

6 Wochen

ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Peine anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung der diesen Personen möglicherweise zustehenden Erbrechte erteilt wird. Der Nachlasswert beträgt ca. 15.000 €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.

Peine, 11.04.2025

Öffentliche Aufforderung Erben

In der Nachlassangelegenheit

Mamia Lahmar, geboren am 30.08.1950 in Sousse/Tunesien, verstorben am 03.12.2024 in Edemissen, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Edemissen

haben die Erben der 1. Ordnung die Erbschaft ausgeschlagen. Als Grund wurde die Überschuldung des Nachlasses genannt. Weitere Erben konnten nicht ermittelt werden. In Tunesien sollen noch 2 Nichten der Erblasserin und eventuelle Abkömmlinge eines vorverstorbenen Neffen leben. Namen oder Anschriften sind insoweit nicht bekannt. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen

6 Wochen

ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Peine anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist. Aus einer Versicherung besteht ein Anspruch von 2.250,- €, die bekannten Verbindlichkeiten übersteigen diesen Betrag jedoch.

Peine, 16.04.2025



Aufgebot Nachlassgläubiger

In der Aufgebotssache

Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL), Waterloostraße 4, 30169 Hannover - Antragsteller -

hat der Antragsteller als Erbe das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung von Nachlassgläubigern hinsichtlich des Nachlasses des Harald Hans-Joachim Heidzig, geboren am 24.05.1956, verstorben zwischen dem 12.10.2022 und dem 26.10.1022, zuletzt wohnhaft gewesen in 31224 Peine, Am Wasserturm 29 beantragt.

Die Gläubiger des vorbezeichneten Nachlasses werden gemäß §§ 434, 458, 459 FamFG aufgefordert,

spätestens bis zum 11.07.2025

ihre Rechte als Nachlassgläubiger bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden, da sie andernfalls von dem Erben Befriedigung nur insoweit verlangen können, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Überschuss ergibt. Das Recht, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, bleibt unberührt.

Aufgebot Grundschuldbrief

In der Aufgebotssache

Santander Cosumer Bank AG Kreditcenter Herne, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach, Geschäftszeichen: KC/VB/F-4947917/Rad//122481 - Antragstellerin -

hat die Antragstellerin das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Plockhorst Blatt 194 in Abteilung III Nr. 17 zugunsten der SEB AG Filiale Salzgitter eingetragene Grundschuld in Höhe von 84.000 € Nennbetrag, beantragt.

Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,

spätestens bis zum 31.07.2025

seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.

Aufgebot Grundschuldbrief

In der Aufgebotssache

Elisabeth Anna Haberta, Peine, Kai-Uwe Haberta, Peine, Frank-Peter Haberta, Peine, Rüdiger Haberta, Ilsede

- Antragsteller -

Bevollm.: Rechtsanwalt Johann-Heinrich Bremer, Sedanstraße 16, 31224 Peine, Az.: 1488/24BN20 C

haben die Antragsteller das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Peine Blatt 14301 in Abteilung III Nr. 7 zugunsten der Kreissparkasse Peine eingetragene Grundschuld in Höhe von 120.000 DM Nennbetrag, beantragt.

Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,

spätestens bis zum 31.07.2025

seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.

Aufgebot Nachlassgläubiger

In der Aufgebotssache

Land Niedersachsen, vertr. d. Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL), Waterloostraße 4, 30169 Hannover, Geschäftszeichen: BL2162VD-11721-0464_24_H

- Antragsteller -

hat der Antragsteller als Erbe das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung von Nachlassgläubigern hinsichtlich des Nachlasses des Sven Georg Stadelbauer geb. Herrmann, geboren am 13.04.1967, verstorben zwischen dem 15.10.2021 und dem 21.12.2021, zuletzt wohnhaft gewesen in Peine, Saarlandring 22 B beantragt.

Die Gläubiger des vorbezeichneten Nachlasses werden gemäß §§ 434, 458, 459 FamFG aufgefordert,

spätestens bis zum 31.07.2025

ihre Rechte als Nachlassgläubiger bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden, da sie andernfalls von dem Erben Befriedigung nur insoweit verlangen können, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Überschuss ergibt. Das Recht, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, bleibt unberührt.


Aufgebot Grundschuldbriefe

In der Aufgebotssache

Margarete Schwarzer, Braunschweig - Antragstellerin -

hat die Antragstellerin das Aufgebot der Grundschuldbriefe, erteilt über die im Grundbuch von Vöhrum Blatt 3409 jeweils zugunsten der Kreissparkasse Peine eingetragenen Grundschulden in Abteilung III

a) Nr. 2 in Höhe von 100.000 DM Nennbetrag

b) Nr. 3 in Höhe von 21.000 DM Nennbetrag,

beantragt.

Der Inhaber des jeweiligen Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,

spätestens bis zum 22.08.2025

seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.

Aufgebot Grundschuldbrief

In der Aufgebotssache

Aleksandra Malgorzata Geweke, Ilsede, und Stephan Smoorenburg, Ilsede - Antragsteller -

Bevollm.: Rechtsanwalt Dr. Christian Malte Gladis, Beethovenstraße 11, 31224 Peine, Az. 50102/25

haben die Antragsteller das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Lahstedt Blatt 4869 in Abteilung III Nr. 3 zugunsten der Volksbank Hildesheimer Börde eG, Söhlde, eingetragene Grundschuld in Höhe von 131.000 € Nennbetrag, beantragt.

Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,

spätestens bis zum 19.09.2025

seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.




Aufgebot Grundschuldbriefe

In der Aufgebotssache

Elisabeth und Friedrich-Rudolf Busse, Peine - Antragsteller -

Bevollm.:

Rechtsanwalt Joachim Trau, Rosenhagen 28, 31224 Peine, Az: 571/24JT09N

haben die Antragsteller das Aufgebot der Grundschuldbriefe, erteilt über die in den Grundbüchern von Peine Blatt 15326 und 15325 jeweils zugunsten der Kreissparkasse Peine in Abteilung III eingetragenen Grundschulden

a) Nr. 2 in Höhe von 106.000 DM,

b) Nr. 2a in Höhe von 57.000 DM und

c) Nr. 2b in Höhe von 167.000 DM Nennbetrag,

beantragt.

Der Inhaber des jeweiligen Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,

spätestens bis zum 19.09.2025

seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.



Kraftloserklärung Erbschein

In der Nachlassangelegenheit

Ramona Hanna Mende geb. Berkmann, geboren am 10.11.1954 in Handorf jetzt Peine, verstorben am 23.06.2020 in Hildesheim, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in 31226 Peine, Kommerzienrat-Meyer-Allee 83

wurde mit Beschluss vom 26.05.2025 die Kraftloserklärung des Erbscheins des Amtsgerichts Peine vom 27.07.2020 ausgesprochen. Sie wird mit dem Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung des Beschlusses in die öffentlichen Blätter wirksam.

Wer eine Ausfertigung des betroffenen Erbscheins in Besitz hat, wird gleichwohl aufgefordert, diese dem Gericht abzuliefern.

Peine, 26.05.2025



Aufgebot Grundschuldbrief

In der Aufgebotssache

Volksbank eG Lohne-Dinklage-Steinfeld-Mühlen, Lohne (Oldenburg),
Geschäftszeichen: fe-20241062

hat die Antragstellerin das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Lahstedt Blatt 6969 in Abteilung III Nr. 3 zugunsten der VR Bank Dinklage-Steinfeld eG, Dinklage, eingetragene Grundschuld in Höhe von 157.500,00 € Nennbetrag, beantragt.

Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,

spätestens bis zum 10.10.2025

ihre beziehungsweise seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 6, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser andernfalls für kraftlos erklärt wird.




Aufgebot Grundschuldbrief

In der Aufgebotssache

Volksbank eG Wolfenbüttel, Am Herzogtore 12, 38300 Wolfenbüttel, Geschäftszeichen: 58445927-ce
- Antragsteller -

hat die Antragstellerin das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Ilsede Blatt 5495 in Abteilung III Nr. 4 eingetragene Grundschuld in Höhe von 453.000,00 € Nennbetrag, beantragt.

Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,

spätestens bis zum 10.10.2025

ihre beziehungsweise seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 6, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser andernfalls für kraftlos erklärt wird.



Öffentliche Aufforderung Erben

In der Nachlassangelegenheit


Norbert Mendroch, geboren am 10.05.1936 in Panewnik Krs. Kattowitz, verstorben am 02.06.2025 in Peine, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Pulverturmwall 62, 31224 Peine,

haben Edeltraud Johanna Mendroch (Schwester) und Frank Knoke (Neffe), beantragt, die Erben durch Erbschein auszuweisen. Die Darstellung möglicher erbberechtigter Personen ist u.U. unvollständig und konnte durch Ermittlungen des Gerichts nicht geklärt werden. Ungeklärt ist, ob Adam Mendroch, der Vater des Erblassers, aus einer späteren Ehe/Beziehung weitere Kinder hinterlassen hat. Adam Mendroch ist ca. 1902-1904 geboren, mutmaßlich im Kreis Kattowitz/Polen; nach Rückkehr aus dem Krieg ist er in Polen geblieben und dort später auch verstorben, ein genauer Wohnort ist nicht bekannt. Die Ehe der Eltern des Erblassers wurde am 07.06.1930 in Kattowitz geschlossen (Nr. 191/1930) und später geschieden. Adam Mendroch soll dann erneut geheiratet haben und nur wenige Jahre nach dieser Eheschließung verstorben sein.

Daher wird jede oder jeder noch nicht Beteiligte, der oder dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, ihr oder sein Recht innerhalb von

6 Wochen

ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Peine anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung der diesen Personen möglicherweise zustehenden Erbrechte erteilt wird. Der Nachlasswert wurde mit ca. 5.000,‑ bis 10.000,‑€ angegeben, wovon noch Kosten in Abzug zu bringen sind.

Peine, 03.07.2025



Aufgebot Grundschuldbrief

In der Aufgebotssache

August Hansen GmbH & Co. KG, Waßmann GmbH, Bahnhofstraße 27, 31224 Peine - Antragsteller -
Bevollm.: Notarin Ina Munzel, Beethovenstraße 11, 31224 Peine, Az. 50747/25

hat die Antragstellerin das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Peine Blatt 8444 in Abteilung III Nr. 3 und im Grundbuch von Peine Blatt 8941 in Abteilung III Nr. 22 zugunsten der Kreissparkasse Peine eingetragene Gesamtgrundschuld in Höhe von 250.000,00 € Nennbetrag, beantragt.

Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,

spätestens bis zum 12.12.2025

ihre beziehungsweise seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 6, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser andernfalls für kraftlos erklärt wird.



Aufgebot Grundschuldbrief

In der Aufgebotssache

Stefanie und Andre Schmidt, Peine - Antragsteller -

Verfahrensbevollmächtigter: Notar Joachim Trau, Rosenhagen 28, 31224 Peine

haben die Antragsteller das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Schwicheldt Blatt 615 in Abteilung III Nr. 6 zugunsten der Volksbank Peine eG eingetragene Grundschuld in Höhe von 15.000 DM Nennbetrag, beantragt.

Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,

spätestens bis zum 12.12.2025

ihre beziehungsweise seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 6, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser andernfalls für kraftlos erklärt wird.



Aufgebot Grundschuldbrief

In der Aufgebotssache

Christa Miehe geb. Himberg, Hohenhameln - Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigter: Notar Johann-Heinrich Bremer, Sedanstraße 16, 31224 Peine, Geschäftszeichen: 541/25BN20Gerichtsfach: 14

hat die Antragstellerin das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Bierbergen Blatt 535 in Abteilung III Nr. 1 zugunsten der Bausparkasse Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Ludwigsburg, eingetragene Grundschuld in Höhe von 21.100 DM Nennbetrag, beantragt.

Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,

spätestens bis zum 12.12.2025

ihre beziehungsweise seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 6, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser andernfalls für kraftlos erklärt wird.



Aufgebot Grundschuldbrief

In der Aufgebotssache

Vereinigte Turnerschaft Union Groß Ilsede e. V., Schulstraße 38, 31241 Ilsede,

- Antragsteller -

Verfahrensbevollmächtigter:
Notar Johann-Heinrich Bremer, Sedanstraße 16, 31224 Peine, Geschäftszeichen: 1731/21BN20 sch

hat der Antragsteller das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Ilsede Blatt 5784 in Abteilung III Nr. 1 zugunsten der Kreissparkasse Peine eingetragene Grundschuld in Höhe von 218.000 DM Nennbetrag, beantragt.

Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,

spätestens bis zum 12.12.2025

ihre beziehungsweise seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 6, 31224 Peine anzumelden und vorzulegen, da andernfalls für kraftlos erklärt wird.




Aufgebot Grundstückseigentümer

In der Aufgebotssache

Annegret Kammel geb. Elsner, wohnhaft Hinterm Dorfe 18, 38268 Lengede

hat die Antragstellerin das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der unbekannten Erben des Helmut Jahns, geboren am 05.07.1942, verstorben am 12.10.1995, als bisherige Eigentümer des Grundstücks eingetragen im Grundbuch von Klein Lafferde Blatt 1374 unter laufender Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung Klein Lafferde, Flur 4, Flurstück 65/6, beantragt.

Die bisherigen Eigentümer werden gemäß §§ 434, 455 FamFG aufgefordert,

spätestens bis zum 31.10.2025

ihre Rechte als Grundstückseigentümer bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 6, 31224 Peine anzumelden, da andernfalls die Ausschließung dieser Rechte erfolgt.




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