Aufgebotsverfahren
Die Veröffentlichungen im Internet dienen ihrer unverbindlichen Information. Die verbindliche Veröffentlichung von Aufgeboten erfolgt an der Gerichtstafel, im Bundesanzeiger und gegebenenfalls auch in der örtlichen Tageszeitung.
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In der Nachlassangelegenheit Ella Helene Catharina Breitrück geb. Wolter, geboren am 27.11.1900 in Tönnhausen jetzt Winsen/Luhe, verstorben am 27.09.1991 in Peine, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Edemissen,
konnten Erben nicht ermittelt werden. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen
6 Wochen
ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Peine anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist. Der Nachlasswert beträgt ca. 22.400,00 €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.
Peine, 21.03.2023
In der Nachlassangelegenheit Karl-Heinz Willi Lörx, geboren am 16.11.1943, verstorben am 03.10.2022 in Peine, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Peine,
haben die Erben der 1. Ordnung die Erbschaft ausgeschlagen, weitere Erben sind nicht bekannt geworden bzw. konnten nicht ermittelt werden. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen
6 Wochen
ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Peine anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist. Der Nachlasswert beträgt nach bisherigen Erkenntnissen ca. 2.600,- €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.
Peine, 29.03.2023
In der Nachlassangelegenheit Andreas Scheele, geboren am 16.11.1970 in Stederdorf jetzt Peine, verstorben am 03.03.2017 in Peine, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Peine
waren Erben erster Ordnung nicht vorhanden, die Erben der zweiten Ordnung haben die Erbschaft wegen mutmaßlicher Überschuldung des Nachlasses ausgeschlagen. Weitere Erben konnten nicht ermittelt werden. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen
6 Wochen
ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Peine anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist. Der Nachlasswert beträgt ca. 1.000 €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.
Peine, 05.04.2023
In der Nachlassangelegenheit Eckard Karl Willi Geßing, geboren am 29.12.1948 in Peine, verstorben am 10.01.2023 in Peine, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Peine
haben die bekannten Erben der 1. und 2. Ordnung die Erbschaft ausgeschlagen. Weitere Erben konnten nicht ermittelt werden. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen
6 Wochen
ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Peine anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist. Der Nachlasswert beträgt ca. 1.500 €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.
Peine, 17.04.2023
Aufgebot Grundschuldbriefe
In der Aufgebotssache Roswitha Karin Träue, Am Spielplatz 5, 31234 Edemissen - Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte: Notarin Ina Munzel, Beethovenstraße 11, 31224 Peine, Geschäftszeichen: 50866/22
hat die Antragstellerin das Aufgebot der Grundschuldbriefe, erteilt über die im Grundbuch von Oelerse Blatt 285 jeweils zugunsten der Kreissparkasse Peine eingetragenen Grundschulden
a) in Abteilung III Nr. 2 in Höhe von 40.000 DM Nennbetrag
b) in Abteilung III Nr. 3 in Höhe von 20.000 DM Nennbetrag
beantragt.
Der Inhaber des jeweiligen Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 31.05.2023
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
In der Aufgebotssache Angelika Sakautzky, Ilsede, und Manfred Wolfgang Winkler, Peine, - Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigter: Notar Dr. Christian Malte Gladis, Beethovenstraße 11, 31224 Peine, Geschäftszeichen: 51232/22
haben die Antragsteller das Aufgebot des Hypothekenbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Stederdorf Blatt 2184 in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Hypothek in Höhe von 18.000 DM Nennbetrag zugunsten der Kreissparkasse Peine, beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 31.05.2023
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
In der Nachlassangelegenheit Harald Hans-Joachim Heidzig, geboren am 24.05.1956 in Hameln,
verstorben zwischen dem 12.10.2022 und dem 26.10.2022 in Peine, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Peine
haben alle bekannten Geschwister und deren Abkömmlinge die Erbschaft ausgeschlagen. Weitere Erben konnten nicht ermittelt werden. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen
6 Wochen
ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Peine anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist. Der Nachlasswert soll angeblich ca. 20.000 € betragen, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.
Zum Nachlass gehört Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Woltorf Blatt 565.
Peine, 21.04.2023
In der Aufgebotssache Herr Thomas Riechey, Klint 2, 38268 Lengede, - Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigte: Notarin Ina Munzel, Beethovenstraße 11, 31224 Peine, Geschäftszeichen: 51052/22
hat der Antragsteller das Aufgebot des Teil-Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Broistedt Blatt 1185 in Abteilung III Nr. 1a zugunsten der Sparkasse des Landkreises Goslar eingetragene Grundschuld in Höhe von 23.000 DM Nennbetrag, beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 09.06.2023
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Öffentliche Aufforderung Erben
In der Nachlassangelegenheit Karin Hildegard Schulze geb. Brandes, geboren am 09.05.1956 in Clauen jetzt Hohenhameln, verstorben am 30.12.2022 in Hildesheim, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Hohenhameln
sind Erben 1. Ordnung nicht vorhanden, die bekannt gewordenen bzw. ermittelten Erben der 2. und 3. Ordnung haben die Erbschaft ausgeschlagen. Als Grund wurde die Überschuldung des Nachlasses angegeben. Weitere Erben konnten nicht ermittelt werden. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen
6 Wochen
ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Peine anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist. Der Nachlasswert beträgt vermutlich ca. 1.000 €, wovon noch Kosten in Abzug zu bringen sind.
Peine, 26.04.2023
In der Aufgebotssache
Rechtsanwältin Cornelia Albes-Schäfer, Beethovenstraße 11, 31224 Peine, Geschäftszeichen: 10281/21
als Testamentsvollstreckerin über den Nachlass der Frau Flora Nicholas Adam Beloch geb. Martin, geboren am 08.07.1943, verstorben am 13.07.2021, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Hohenhameln
- Antragstellerin -
hat die Antragstellerin das Aufgebot des Sparbuchs, ausgestellt von der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine in Hildesheim mit der Nr. 3033547906 (IBAN: DE02259501303033547906) beantragt.
Der Inhaber dieser Urkunde wird gemäß §§ 469, 483 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 30.06.2023
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da diese andernfalls für kraftlos erklärt wird.
In der Aufgebotssache
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften, Waterloostraße 4, 30169 Hannover, Geschäftszeichen: BL2125-11721-0415/22-H - Antragsteller -
hat der Antragsteller als Erbe das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung von Nachlassgläubigern hinsichtlich des Nachlasses des Bernhard Mai, geboren am 03.02.1952 in Ölsburg, verstorben am 15.04.2022 in Peine, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in 31226 Peine, Wiesenstraße 10 , beantragt.
Die Gläubiger des vorbezeichneten Nachlasses werden gemäß §§ 434, 458, 459 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 30.06.2023
ihre Rechte als Nachlassgläubiger bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden, da sie andernfalls von dem Erben Befriedigung nur insoweit verlangen können, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Überschuss ergibt. Das Recht, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, bleibt unberührt.
Aufgebot Nachlassgläubiger
In der Aufgebotssache Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften, Waterloostraße 4, 30169 Hannover, Geschäftszeichen: BL2161-11721-0551/22-H,
als Erbe von Rüdiger Peter Svoboda, geboren am 16.04.1958, verstorben am 25.11.2021 - Antragsteller -
hat der Antragsteller als Erbe das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung von Nachlassgläubigern hinsichtlich des Nachlasses des Rüdiger Peter Svoboda. geboren am 16.04.1958 in Oebisfelde, verstorben am 25.11.2021 in Peine, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in 31241 Ilsede, Am Markt 3, beantragt.
Die Gläubiger des vorbezeichneten Nachlasses werden gemäß §§ 434, 458, 459 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 28.07.2023
ihre Rechte als Nachlassgläubiger bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden, da sie andernfalls von dem Erben Befriedigung nur insoweit verlangen können, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Überschuss ergibt. Das Recht, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, bleibt unberührt.
In der Aufgebotssache Hannoversche Volksbank eG, Hannover, und Karin Armgart, Hohenhameln, - Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigter: Notar Dr. Christof Klinke, Eiermarkt 1, 38100 Braunschweig, Geschäftszeichen: 22/00533-390 DRK
haben die Antragsteller das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Bierbergen Blatt 553 in Abteilung III Nr. 1 für die Volksbank Hohenhameln eG eingetragene Grundschuld in Höhe von 20.000 DM (10.225,84 EUR) Nennbetrag, beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 31.08.2023
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
In der Aufgebotssache Provinzial Lebensversicherung Hannover - Antragstellerin-
hat die Antragstellerin das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Woltorf Blatt 833 in Abteilung III Nr. 5 zugunsten der Provinzial Lebensversicherung Hannover eingetragene Grundschuld in Höhe von 22.000 € Nennbetrag, beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 31.08.2023
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
In der Aufgebotssache Land Niedersachsen vertreten durch das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften, Waterloostraße 4, 30169 Hannover, Geschäftszeichen: BL2161-11721-0290/22-H
als Erbe von Volker Thomas Kolloch, geboren am 22.09.1951, verstorben zw. 01.03.2022 u. 01.04.2022
- Antragsteller -
hat der Antragsteller als Erbe das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung von Nachlassgläubigern hinsichtlich des Nachlasses des Volker Thomas Kolloch, geboren am 22.09.1951 in Cuxhaven, verstorben zwischen dem 01.03.2022 und dem 01.04.2022 in Peine, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in 31224 Peine, beantragt.
Die Gläubiger des vorbezeichneten Nachlasses werden gemäß §§ 434, 458, 459 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 31.08.2023
ihre Rechte als Nachlassgläubiger bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden, da sie andernfalls von dem Erben Befriedigung nur insoweit verlangen können, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Überschuss ergibt. Das Recht, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, bleibt unberührt.
In der Aufgebotssache Margot Nickel, Peine, und Marion Silvia Florian, Dieblich, - Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigter: Notar Dr. Sascha Suda, Casinostraße 38, 56068 Koblenz, Geschäftszeichen: UVZ Nr. 321/2023
haben die Antragsteller das Aufgebot der Grundschuldbriefe, erteilt über die im Grundbuch von Vöhrum Blatt 1842
a) in Abteilung III Nr. 1 in Höhe von 50.000 DM Nennbetrag
b) in Abteilung III Nr. 2 in Höhe von 7.000 DM Nennbetrag
jeweils zugunsten der Kreissparkasse Peine eingetragenen Grundschulden, beantragt.
Der Inhaber des jeweiligen Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 15.09.2023
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Aufgebot Grundschuldbrief
In der Aufgebotssache Anke Maria Adelene Sommer, Peine, - Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte: Notarin Ina Munzel, Beethovenstraße 11, 31224 Peine, Geschäftszeichen: 50036/23
hat die Antragstellerin das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Peine Blatt 13855 in Abteilung III Nr. 3 eingetragene Grundschuld in Höhe von 5.000 DM Nennbetrag zugunsten der Niedersächsischen Landesbank – Girozentrale – Hannover, beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 15.09.2023
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Aufgebot Grundschuldbrief
In der Aufgebotssache Petra und Udo Sauerwein, Ilsede, - Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigte: Notarin Ina Munzel, Beethovenstraße 11, 31224 Peine, Geschäftszeichen: 50256/23
haben die Antragsteller das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die in den Grundbüchern von Ilsede Blatt 7389 und Blatt 7390 jeweils in Abteilung III Nr. 1 zugunsten der Kreissparkasse Peine eingetragene Gesamtgrundschuld in Höhe von 51.500,- DM Nennbetrag, beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 29.09.2023
seine Rechte bei dem Amtsgericht Peine, Am Amthof 4, 31224 Peine anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
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