Beratungshilfe
Finden Sie alle Informationen zu Beratungshilfe einfach erklärt und testen Sie vor der Antragstellung mit wenigen Klicks, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht. mehr
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Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen. mehr
Im Mediationsverfahren versuchen die Parteien, zur Beilegung ihres Konflikts - mit Unterstützung des Güterichters - eine selbstbestimmte Vereinbarung zu schließen, die ihren Interessen bestmöglich dient. Die Teilnahme an einem Mediationsverfahren ist für die Parteien freiwillig. Sie können ihre Teil mehr
Informationen zur Zwangsversteigerung mehr
Hier erhalten Sie Formulare und Merkblätter für Ihre Anträge sowie Broschüren. Außerdem finden Sie hier wichtige Hinweise zur Beantragung von Grundbuchauszügen und Informationen zur Grundsteuerreform. mehr
Anschrift:
Amtsgericht Peine
Am Amthof 2, 4, 6, 7a
31224 Peine
Tel.: 05171 705-0
Fax.: 05171 705-399
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
9:00-12:00 Uhr
Nachlassgericht nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Beratungshilfeanträge sind grundsätzlich schriftlich zu stellen.